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Friedhof

Die Friedhöfe werden durch das Pfarramt und den Kirchenvorstand verwaltet; bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich daher bitte entweder an die Pfarrsekretärin im Pfarramt (05344-7047 oder petra.hielscher@kirche-peine.de) oder an den Kirchenvorsteher Bruno Ritter.

Welche Grabarten gibt es auf den Friedhöfen unserer Kirchengemeinde? Hier können Sie es nachlesen:
Wenn Sie sich entscheiden, später auf einem unserer Friedhöfe beigesetzt zu werden, oder falls Sie vor der Entscheidung stehen, im Trauerfall eine Grabart zu wählen, gibt es bei den Friedhöfen unserer Kir-chengemeinde verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Der Verwaltung der Friedhöfe liegt eine Friedhofsordnung zugrunde, welche die Grabarten mit ihren Preisen und jeweiligen Bedingungen aufführt sowie Auskunft gibt über Rechte und Pflichten der Nut-zungsberechtigten im Hinblick auf die Grabpflege.

Auf unseren Friedhöfen können Urnen und Särge in unterschiedlichen Grabarten beigesetzt werden. In-formationen zu den Grabarten finden Sie rechts auf-geführt. Laufzeiten aller Gräber auf den Friedhöfen unserer Ev.-luth. Kirchengemeinde Lengede/Klein Lafferde betragen 25 Jahre. Einige Grabarten können verlängert werden. Wer ein Grab erwirbt, ist Nut-zungsberechtiger und für die Pflege des Grabes ver-antwortlich. Für die Pflege der Wege auf den Friedhöfen ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Grabsteine dürfen erst nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und im Falle von Erdgräbern frühestens nach 9 Monaten gesetzt werden. Ist ein Grab abgelaufen oder wird keine Verlängerung ge-wünscht, wird ein Grab eingeebnet; diese Einebnung verursacht für die Nutzungsberechtigten keine wei-teren Kosten. Besteht der Wunsch, ein Grab vor Ablauf der Zeit einzuebnen, ist das Gespräch mit der Friedhofsverwaltung zu suchen; in einzelnen Fällen ist es möglich, ein Grab vorzeitig in ein pflegeleichtes Rasengrab umzuwandeln, was je nach verbleibender Laufzeit weitere Kosten für den Nutzungsberechtigen bedeutet.

Bei Ablauf der Liegefrist eines Grabes werden die Nutzungsberechtigten seitens der Friedhofsverwaltung kontaktiert. Ebenso erfolgt eine Aufforderungen zur Standsicherung von Grabsteinen oder Anliegen betreffs der Grabpflege.

Bei konkreten Fragen Ihre persönliche Lage betreffend können Sie sich natürlich gern direkt an die Friedhofsverwaltung oder an das Pfarramt wenden. Der Friedhof wird durch den Friedhofsausschuss des Kirchenvorstandes verwaltet. Auskunft erhalten Sie ebenfalls im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten. Außerdem treffen Sie freitags am Vormittag i. d. R. die beiden Vorsitzenden des Friedhofsausschusses Bruno Ritter und Hans-Jürgen Schilling auf einem unserer Friedhöfe an.