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Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Kirchenvorstandswahl

Mon, 11 Mar 2024 08:48:40 +0000 von Femke Beckert

Der neue Kirchenvorstand für die Amtszeit 2024 bis 2030 ist gewählt. 
Die gewählten Mitglieder des neuen Kirchenvorstands sind: 

Andreas Behrens

Constanze Blume-Redenbach

Delia Ebersberger

Barbara Engel

Heike Finger

Hans-Holger Meier

Heike Meier

Frank Plagge

Nele Rahlf

Natalie Stöhr

Es ist möglich, vom 11. März 2024 bis zum 18. März 2024 gegen die Wahl Beschwerde einzureichen. 

Hierzu aus dem Kirchenvorstandsbildungsgesetz:
 
§ 17     Beschwerde gegen die Wahl
(1) 1 Innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann jedes wahlberechtigte
Gemeindemitglied gegen die Wahl Beschwerde erheben. 2 Diese ist schriftlich beim Kirchenvorstand oder Kirchenkreisvorstand einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. 3 Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
(2) Der Kirchenkreisvorstand entscheidet unverzüglich über die Beschwerde, gibt die begründete Entscheidung der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und dem Kirchenvorstand bekannt und weist auf die weitere Beschwerdemöglichkeit hin.
(3) 1 Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer und der Kirchenvorstand können den Beschwerdebescheid innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim Kirchenkreisvorstand oder Landeskirchenamt schriftlich anfechten. 2 Das Landeskirchenamt verfährt entsprechend Absatz 2; gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.
(4) 1 Die Beschwerden haben aufschiebende Wirkung. 2 Wird einer Beschwerde stattgegeben, so ist
a) das Wahlergebnis neu festzustellen oder zu berichtigen oder
b) die Wahl ganz oder teilweise zu wiederholen; den Wahltermin setzt der Kirchenkreisvorstand
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